FAQ: grogeno

grogeno

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

Die "grogeno - Bürgerenergie Gronau eG“ besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Wie kann ich Mitglied werden?

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte eine Beitrittserklärung aus. In dieser müssen Sie angeben, wie viele Genossenschaftsanteile Sie zeichnen möchten. Diese Erklärung wird vom Vorstand der Genossenschaft unterzeichnet und anschließend wird Ihnen eine Kopie per E-Mail zurückgeschickt. Außerdem wird Ihnen im Antwortschreiben mitgeteilt, auf welches Konto Sie den Geldbetrag für Ihren Genossenschaftsanteil überweisen müssen. Die Beitrittserklärung können Sie direkt online auf www.grogeno.de ausfüllen, ausdrucken und an die Genossenschaft schicken. Sie benötigen dafür lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Im Kundencenter der Stadtwerke Gronau erhalten Sie gerne Hilfestellung bei der Online-Zeichnung.

Wer ist die "grogeno - Bürgerenergie Gronau eG"?

Die „grogeno - Bürgerenergie Gronau eG“ ist eine von den Stadtwerken Gronau initiierte Genossenschaft. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Engagement der Bürgerinnen und Bürger Gronaus für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region.
Den Vorstand der Genossenschaft bilden Herbert Daldrup sowie Robert Effing. Der Aufsichtsrat der grogeno - Bürgerenergie Gronau eG setzt sich zusammen aus den Mitgliedern Rainer Doetkotte, Stefan Nadicksbernd, Dr. Wilhelm Drepper, Walburga Husemann und Silke Bartels.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden kann jeder, der in Gronau (Westf.) wohnt, seinen Firmensitz in Gronau (Westf.) hat oder Energiekunden der Stadtwerke Gronau ist oder in einem Haushalt gemeldet ist, der einen Vertrag als Energiekunde mit der Stadtwerke Gronau GmbH geschlossen hat oder dessen Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Welche Gewinne kann ich voraussichtlich erwarten?

Die grogeno - Bürgerenergie Gronau eG strebt ein Ausschüttungsziel von ca. 3,0 % p.a. bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf den Anteil an. Diese ist u.a. abhängig vom Windertrag und somit vom wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft. Sie ist nicht garantiert. Aus diesem Grund versucht die Genossenschaft so kostengünstig wie möglich zu agieren.
Da in den ersten Jahren hohe Investitionssummen aufgebracht werden, ist in den ersten Jahren zunächst keine Ausschüttung vorgesehen. Eine Entscheidung über die Ausschüttung wird in der jährlichen Mitgliederversammlung getroffen.

Wann kann ich meinen Anteil kündigen?

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 5 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Diese Frist entspricht der Regelung im Genossenschaftsgesetz. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens wird jedoch ganz oder teilweise ausgesetzt, solange dies zu einer Unterschreitung des Eigenkapitals i.H.v. 95% führen würde.

Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?

Ja, Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen.
Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Weitere Details finden sich auch in der Satzung der Genossenschaft, die Sie im Online-Portal abrufen können.

Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

Wenn ein Genosse verstirbt, gehen die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.

Worin besteht der Zweck der grogeno?

Die grogeno investiert in unterschiedliche Erneuerbare-Energie-Projekte (Wind und PV) sowie in Gesellschaften, welche Projekte zum Ausbau regenerativer Energien durchführen.

Wofür steht "SEE"?

SEE ist eine Kommanditgesellschaft mit dem Namen Stadtwerke Gronau Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat zwei Kommanditisten - die grogeno sowie die Stadtwerke Gronau. Die Beteiligungsverhältnisse verteilen sich zu 1/3 auf die grogeno und zu 2/3 auf die Stadtwerke Gronau. Zweck der Gesellschaft ist es, sich an Projektgesellschaften, die sich mit regenerativen Energien befassen und diese fördern, zu beteiligen.

Im Rahmen der SEE haftet jeder der beiden Gesellschafter nur für seinen eigenen Anteil, eine Mithaftung für den Anteil des anderen Gesellschafters ist nicht möglich.

SEE ist eine Kommanditgesellschaft mit dem Namen Stadtwerke Gronau Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat zwei Kommanditisten - die grogeno sowie die Stadtwerke Gronau. Die Beteiligungsverhältnisse verteilen sich zu 1/3 auf die grogeno und zu 2/3 auf die Stadtwerke Gronau. Zweck der Gesellschaft ist es, sich an Projektgesellschaften, die sich mit regenerativen Energien befassen und diese fördern, zu beteiligen.

Im Rahmen der SEE haftet jeder der beiden Gesellschafter nur für seinen eigenen Anteil, eine Mithaftung für den Anteil des anderen Gesellschafters ist nicht möglich.

Wofür steht "TEE"?

TEE ist die Abkürzung für Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Bei der TEE, welche im Jahr 2015 gegründet wurden, handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen unter dem Dach der Trianel Gruppe in Aachen. Die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG investiert in attraktive Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Der Fokus liegt hierbei aktuell auf  Onshore-Windanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Es können sich ausschließlich (mehrheitlich) kommunale Unternehmen an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG beteiligen.

Etwa 40 regionale Energieversorger werden über die TEE in den Ausbau und Betrieb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Deutschland investieren.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der grogeno?

Als Mitglied der grogeno - Bürgerenergie Gronau eG iG profitieren Sie von vielen Vorteilen:

  • Sie unterstützen aktiv die Energiewende
  • Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft
  • Sie erhalten eine jährliche Dividende - abhängig vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft